Systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Familientherapie & Paarberatung
Ablauf:
Wir beginnen unseren Prozess mit psychotherapeutischen Sprechstunden, in denen die Behandlungsbedürftigkeit überprüft wird und wir den Anlass und Ihre Anliegen für diese Behandlung klären. Die ersten Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen, dienen der weiteren Auftrags- und Zielklärung, sowie dem Aufbau unserer vertrauensvolle Zusammenarbeit als jeweils „Ahnungslose-Experten“. In diesem Zeitraum wird die Therapie bei der Krankenkasse angezeigt und genehmigt. Anschließend finden die Therapiesitzungen statt, mit einem regulären Behandlungsumfang von 12 bis 24 Sitzungen
Kostenübernahme für systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie/systemisch Familientherapie:
Die systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist seit Juli 2024 (endlich) eine Leistung der Krankenkasse, sodass die Kosten sowohl durch die gesetzliche, als auch die private Krankenkasse/Beihilfe gedeckt werden. Die Kosten der Sitzungen berechnen sich nach den entsprechenden Gebührenordnungspositionen in der Psychotherapie-Vereinbarung.
In welchem Umfang die Kosten durch die private Krankenkasse/Beihilfe übernommen werden, muss vor Beginn der Therapie bei Ihrer Kasse erfragt werden. Wir schließen zu Beginn des Prozesses einen Behandlungsvertrag ab, sodass wir Ihnen das Honorar für erbrachte Leistungen in Rechnung stellen.
Kosten für eine Paarberatung:
Eine Paarberatung ist leider keine Leistung der Krankenkasse und kann daher weder von einer privaten noch von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Daher sind die Kosten immer von Ihnen selber zu tragen.
- Paartherapeutische Sitzung á 50 Minuten wird mit 116,62€ vergütet.
- Paartherapeutische Sitzung á 75 Minuten wird mit 174,93€ vergütet.